Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Besuchsregelungen für vollstationäre Pflegeinrichtungen ein wenig lockern werden.
Laut der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 19.06.2020 gelten ab 01.Juli folgende wichtige neue Regelungen für Besuche:
Die Besuche sind auf zwei Besuche pro Tag und Bewohner/in von maximal 2 Personen, im Außenbereich auf 4 Personen beschränkt.
Sie müssen sich weiterhin bei jedem Besuch am Eingang unseres Hauses melden und registrieren lassen. Zusätzlich erfolgt das schon bekannte Kurzscreening (Abfrage von Erkältungssymptomen). Ab dem 01.07.2020 muss laut Verordnung auch Ihre Körpertemperatur gemessen werden. Die Messung wird aus hygienischen Gründen mit einem kontaktlosen digitalen Stirnthermometer erfolgen.
Besuche in den Bewohnerzimmern sind ab dem 01.07.2020 wieder erlaubt, wenn sich die Besucherinnen und die Besucher die Hände desinfizieren, einen MundNasenSchutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten. Körperliche Berührungen sind wieder zulässig, wenn sich die Besucherinnen oder der Besucher und die Bewohnerinnen oder der Bewohner sowohl vorher als auch nachher die Hände desinfizieren und während des ganzen Besuches jeweils einen MundNasenSchutz tragen.
Die Besuchszeiten bleiben unverändert:
Montag – Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr
Bitte informieren Sie auch Ihre weiteren Angehörigen über die neuen Regelungen.
Bitte bedenken Sie, dass sich die o.g. Regeln jederzeit und kurzfristig aufgrund behördlicher Vorgaben ändern können.
Selbstverständlich stehen wir für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:
Peggy Meerkötter-Puller 05772 / 564-308
Bettina Dreyer 05772 / 564-116
Larissa Günther 05772 / 564-118
Franziska Riechmann 05772 / 564-253